RA Jürgen Vasel

Der Räumungsprozess

Vor einer Räumungsklage und Zwangsräumung muss die wirksame Kündigung erfolgt sein

"Raus und zwar sofort, sonst hole ich die Polizei!" - "Aber warum?" - "Weil ich Sie nicht mag." So einfach kann man natürlich in Deutschland nicht aus seiner Wohnung geworfen werden. Die Polizei räumt im Auftrag des Vermieters keine Wohnungen. Wenn es der Vermieter selbst oder mit eigenen Helfern gegen den Willen des Mieters versucht, macht er sich strafbar (Hausfriedensbruch, Nötigung u. a.).

Aber wie geht es überhaupt? Welche Rechte hat der Vermieter, welche der Mieter? weiter lesen

Der Vermieter muss beweisen, dass die Kündigung wirksam ist

Dem Mieter wurde gekündigt, die Kündigungsfrist ist abgelaufen, er hat keinen Widerspruch erhoben, macht aber trotzdem keine Anstalten auszuziehen. Keinesfalls darf der Vermieter nun zur "Selbsthilfe" greifen und beispielsweise die Möbel des Mieters vor die Tür stellen. Auch ist es selbstverständlich nicht erlaubt, den Mieter mit schikanösen Methoden "rauszuekeln". Solche Maßnahmen erweisen sich als Bumerang, wenn der Mieter Strafanzeige stellt bzw. seine Rechte im Wege der gerichtlichen einstweiligen Verfügung geltend macht.

Es bleibt der Rechtsweg, die Räumungsklage. weiter lesen

Wohnungsrückgabe, Renovierung und Einbehalt der Mietsicherheit (Kaution)

Der Mieter renoviert nicht, wann darf der Vermieter deswegen die Kaution einbehalten?

Der Mieter ist ausgezogen, ohne zu renovieren, obwohl dies ausdrücklich vereinbart war, darüber hinaus sind die Zimmertüren teilweise mit zahlreichen Aufklebern beklebt, Zimmerschlüssel fehlen und im Keller steht noch diverses Gerümpel herum. Nun verlangt er auch noch die Kaution zurück! "Das kann doch wohl nicht wahr sein!"

Der Mieter kann tatsächlich auch in dem geschilderten Fall die Kaution zurückverlangen, wenn der Vermieter nicht ein gesetzlich bestimmtes Verfahren einhält, um seine Ansprüche durchzusetzen. weiter lesen

Der fehlerhaft zugestellte Vollstreckungsbescheid

Bei überraschenden Vollstreckungsmaßnahmen kann es sich lohnen, die ordnungsgemäße Zustellung des Vollstreckungstitels zu prüfen

Frau M legte mir die Kopie eines Vollstreckungsbescheides einer Mobilfunkfirma T vor. Heute habe sie ein Gerichtsvollzieher aufgesucht, der diese Forderung eintreiben wollte. Sie könne sich nicht erklären, wie dieser Vollstreckungsbescheid zustandegekommen ist. Sie habe niemals einen Vertrag mit der Firma T geschlossen, habe auch keine Rechnungen, Mahnungen oder einen Mahnbescheid erhalten. Auch den Vollstreckungsbescheid habe sie zum ersten Mal gesehen, als der Gerichtsvollzieher ihn ihr zeigte. Der Vollstreckungsbescheid war mehr als zwei Jahre alt. Die zweiwöchige Einspruchsfrist war also lange abgelaufen.

Konnte man also gar nichts machen (außer bezahlen)? weiter lesen

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Letzte Änderung: 22.05.2018